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Managerhaftung

Die Risken für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Mitarbeiter sowie für Aufsichts- oder Verwaltungsräte von Unternehmen oder Kreditinstituten, sich bei einem Fehlverhalten einer persönlichen Haftung auszusetzen, nehmen stetig zu.

Die in den vergangenen Jahren laufend gestiegene Zahl von Regressfällen in Banken, Sparkassen und Unternehmen belegen, dass eine Haftungsprophylaxe für Geschäftsleiter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsorgane immer wichtiger wird, um haftungsbegründenden Pflichtverletzungen und einer damit einhergehenden persönlichen Inanspruchnahme oder gar strafrechtlichen Verantwortlichkeit vorzubeugen.

 

Aber auch bei insolvenzbedrohten Unternehmen oder solchen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Phase befinden, wachsen die an die Unternehmensleitung und die Aufsichtsorgane gestellten Anforderungen.

JOBE | RECHTSANWÄLTE verfügen über eine hohe fachliche Kompetenz

  • bei der Beratung von Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsorganen
  • und deren D&O Versicherungen im Falle einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme oder strafrechtlichen Verfolgung.



 
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