

„Wenn es brennt, muss das Feuer gelöscht werden, auch wenn es Brandstiftung war.“
VITA
Rechtsanwalt Hartmut Brandt ist assozierter Partner der Kanzlei und seit 20 Jahren beratend für Unternehmen, Unternehmer und Insolvenzverwalter mit Schwerpunkt im Kollektiv- und Individualarbeitsrecht tätig.
PUBLIKATIONEN
- Beitrag in Unternehmenssanierung: Praxishandbuch für Unternehmer und Berater, Herausgeber Gunter Freiherr von Leoprechting, 2. Auflage, 2018, NWB Verlag.
* Assozierter Partner