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Erfolgreiche Sanierung des Geschäftsbereichs Bodendielen der arborholz GmbH

05.02.2021

Die arborholz GmbH hat den Geschäftsbereich Bodendielen erfolgreich saniert und an einen Investor veräußert. Der verbleibende Geschäftsbereich Linoleumproduktion wird im eröffneten Insolvenzverfahren fortgeführt. Der Bereich Modulbau, für den kein Investor gefunden wurde, wird geschlossen.

Die arborholz GmbH wurde im Eigenverwaltungsverfahren von Martin Schoebe und Hartmut Brandt aus der Kanzlei JOBE | RECHTSANWÄLTE bei der Sanierung begleitet. Der Geschäftsbereich Bodendielen konnte erfolgreich saniert und an einen strategischen Investor veräußert werden.

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat dem Antrag der Geschäftsführung des Produktionsunternehmens für moderne und hochwertige Holzverarbeitung entsprochen und das Insolvenzverfahren am 29.01.2021 eröffnet.

Die Löhne und Gehälter der rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren über das vorfinanzierte Insolvenzgeld bis Ende Januar 2021 abgesichert. „Die Kunden in den Bereichen Boden und Linoleum wurden in der vorläufigen Eigenverwaltung vom 01.12.2020 bis 29.01.2021 in der auch bislang guten Qualität beliefert, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorragend weitergearbeitet haben und mit den wesentlichen Lieferanten die Lieferbeziehungen fortgesetzt werden konnten“, so Alleingeschäftsführer Alexander Schröder zu der vorläufigen Eigenverwaltung.

arborholz stellte im modularen Holzbau nachhaltige Wohn- und Gewerberäume, wie Hotels, Micro-Living und Boardinghäuser, her. Aufgrund einer deutlich spürbaren Zurückhaltung der Kunden infolge der COVID-19-Pandemie haben sich die Umsätze der arborholz in den vergangenen Monaten deutlich negativer entwickelt als nach der ersten „Infektionswelle“ der Corona Pandemie im Frühjahr 2020 angenommen. Dabei hatte insbesondere die zweite „Infektionswelle“ und der „Lockdown-Light“ die Lage zunehmend verschärft.

Um den Corona bedingten Umsatzrückgang zu überbrücken, setzte arborholz die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in einer sogenannten vorläufigen Eigenverwaltung um. 

Im Rahmen der Eigenverwaltung hat arborholz die Restrukturierung fortgesetzt. Wesentlich für den Erfolg war eine gute Vorbereitung, wie dies nun auch nach Verabschiedung des sog. SanInsFOG die Insolvenzordnung mit ihren geschärften Voraussetzungen der Zulassung der Eigenverwaltung zutreffend vorsieht. „Wir haben wie geplant eng mit den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Gläubigern und dem gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter zusammengearbeitet“, erläutert der auf Unternehmenssanierung spezialisiere Rechtsanwalt Clemens Jobe. Der erfahrene Restrukturierungsexperte und Namenspartner der Kanzlei JOBE | RECHTSANWÄLTE hat mit seinem Team um den Generalbevollmächtigten Martin Schoebe, Hartmut Brandt und Christian Bauer die Geschäftsführung der arborholz GmbH in der Sanierung unterstützt.
 
Pressekontakt:
JOBE | RECHTSANWÄLTE
Frau Ramona Möller
Widenmayerstraße 16
D-80538 München
Tel. +49 (89) 2101991-0
Fax: +49 (89) 2101991-99
Mail: moeller@jobe-legal.com
 
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